Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz regelt die Normen und Anforderungen an:
- die Beschaffenheit des Trinkwassers (chemische und mikrobiologische Anforderungen)
- die Aufbereitung und Desinfektion (samt deren Verfahren)
- die Pflichten des Wasserversorgers (Untersuchungen und Anzeigepflichten; Verfahren und Untersuchungsstellen)
- die Überwachung durch das Gesundheitsamt u.v.m
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/avbwasserv/index.html (Stand Mai 2021)
Aufgabe des Umweltbundesamtes ist es,
- die wissenschaftlichen Grundlagen und Maßstäbe für eine sichere Trinkwasserversorgung stets aktuell zu halten und weiterzuentwickeln.
- gesundheitliche Risiken zu bewerten, die mit der Gewinnung, Aufbereitung und Verteilung des Trinkwassers einhergehen können.
- Konzepte zu entwickeln, wie solche Risiken zu vermeiden und nötigenfalls zu beherrschen sind.
Quelle: https://www.umweltbundesamt.de/themen/wasser/trinkwasser (Stand Mai 2021)
Die Gemeinde
regelt die Art der Wassergewinnung, die Art der Verteilung und die Vorschriften für den Bezug des Wassers sowie den Wasserpreis. Dazu erlässt sie Satzungen bezüglich der Beiträge und Gebühren.
Das Wasserhaushaltsgesetz
beinhaltet die Bewirtschaftung des Grundwassers und stellt u.a. Regeln für die öffentliche Wasserversorgung auf.
- Die der Allgemeinheit dienende Wasserversorgung (öffentliche Wasserversorgung) ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge.
- Der Wasserbedarf der öffentlichen Wasserversorgung ist vorrangig aus ortsnahen Wasservorkommen zu decken, soweit überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit dem nicht entgegenstehen. Der Bedarf darf insbesondere dann mit Wasser aus ortsfernen Wasservorkommen gedeckt werden, wenn eine Versorgung aus ortsnahen Wasservorkommen nicht in ausreichender Menge oder Güte oder nicht mit vertretbarem Aufwand sichergestellt werden kann.
- Die Träger der öffentlichen Wasserversorgung wirken auf einen sorgsamen Umgang mit Wasser hin. Sie halten insbesondere die Wasserverluste in ihren Einrichtungen gering und informieren die Endverbraucher über Maßnahmen zur Einsparung von Wasser unter Beachtung der hygienischen Anforderungen.
- Wassergewinnungsanlagen dürfen nur nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, unterhalten und betrieben werden.
- Durch Rechtsverordnung der Landesregierung oder durch Entscheidung der zuständigen Behörde können Träger der öffentlichen Wasserversorgung verpflichtet werden, auf ihre Kosten die Beschaffenheit des für Zwecke der öffentlichen Wasserversorgung gewonnenen oder gewinnbaren Wassers zu untersuchen oder durch eine von ihr bestimmte Stelle untersuchen zu lassen. Insbesondere können Art, Umfang und Häufigkeit der Untersuchungen sowie die Übermittlung der Untersuchungsergebnisse näher geregelt werden. Die Landesregierung kann die Ermächtigung nach Satz 1 durch Rechtsverordnung auf andere Landesbehörden übertragen.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/BJNR258510009.html (Stand Juni 2021)
Das Umweltbundesamt informiert
Trinkwasser ist ein Naturprodukt. Fast 70 Prozent davon werden aus Grund- und Quellwasser gewonnen. See-, Talsperren- oder Flusswasser wird zu etwa 13 Prozent direkt genutzt. 17 Prozent des Trinkwassers stammen ursprünglich von Oberflächenwasser, das aber durch eine Bodenpassage oder Uferfiltration beinahe Grundwasserqualität besitzt.
Der Geschmack des Trinkwassers basiert auf Mineralien, die im Wasser gelöst sind. Je nach Gegend schmeckt es anders. Trinkwasser soll farblos, klar, kühl sowie geruchlich und geschmacklich einwandfrei sein. Die Trinkwasserverordnung setzt Qualitätsmaßstäbe. Zusätzlich gibt es verschiede Leitlinien, rechtliche Grundlagen, Empfehlungen und Regelwerke.
„An die Qualität des Trinkwassers stellen wir hohe Anforderungen: Da Krankheitserreger, wenn sie ins Trinkwassernetz gelangen würden, rasch viele Menschen erreichen und infizieren könnten, muss dieses Risiko sehr gering gehalten werden. Deshalb gilt es, „Fremdstoffe“ aus dem Trinkwasser herauszuhalten…“ (Umweltbundesamt)
Die Technik für Wassergewinnung, Aufbereitung und Verteilung muss über Schmutzsperren gegen Verunreinigungen verfügen. So gelingt es, dass das Trinkwasser sauber bleibt und nur minimal – oder gar nicht – „aufbereitet“ werden muss. Entsprechend hoch sind die Anforderungen an die Verteilungssysteme. Sie sollen verhindern, dass Substanzen aus Werkstoffen oder Legionellen-Befall die Wasserqualität einschränkt. Entscheidend für die Trinkwasserqualität ist daher das Management der Systeme. Dafür tragen die Betreiber die Verantwortung – also Wasserversorger und Eigentümer. Die staatliche Überwachung erfolgt durch die Gesundheitsämter in der Verantwortung der Länder und Gemeinden.
Ausführliches dazu unter: https://www.umweltbundesamt.de/themen/wasser/trinkwasser (Stand Mai 2021)