Ab 1. Januar 2024 ist die Gemeinde Mamming für die Wasserversorgung der Ortsteile Mamming, Bachhausen und Benkhausen zuständig.

Für den technischen Betrieb hat die Gemeinde den Zweckverband Wasserversorgung Mittlere Vils beauftragt.
In dringenden Fällen (z.B. Wasserrohrbrüche) erreichen Sie die 24-Stunden-Bereitschaft
unter der Telefonummer +49 8744 96120

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

was Sie auf dieser Unterseite Wasserversorgung finden, ist ein tiefer Einblick in die Wasserversorgung der Bevölkerung. Sie finden hier viel Wissenswertes und Wichtiges, um sich ein Bild machen zu können, was Trinkwasser für die Menschen bedeutet.

Aktuell betrifft das Thema in erster Linie alle jene, die ihr Wasser vom Verein „Wasserversorgung Mamming“ beziehen.

Denn für diese Anschlussnehmer wird sich demnächst einiges ändern. Was genau und warum genau? Die Antworten auf viele Ihrer Fragen, finden Sie in der untenstehenden „Akkordeontabelle“.

Hier eine kurze Zusammenfassung vorab:

Ab 1. Januar 2024 ist die Gemeinde Mamming für die Wasserversorgung der Ortsteile Mamming, Bachhausen und Benkhausen zuständig. Für den technischen Betrieb hat die Gemeinde den Zweckverband Wasserversorgung Mittlere Vils beauftragt. In dringenden Fällen (z.B. Wasserrohrbrüche) erreichen Sie die 24-Stunden-Bereitschaft unter der Tel-Nr. 08744 96120.

 Auf seiner Mitgliederversammlung am 14.12.2023 konnte der Verein „Wasserversorgung Mamming“ keinen Vorstand mehr verpflichten. Die anwesenden Mitglieder beschlossen daraufhin die Auflösung des Vereins. Er befindet sich zur Zeit in Liquidation.

Um die Wasserversorgung für Mamming, Bachhausen und Benkhausen weiterhin sicherzustellen, hat die Gemeinde Mamming die Pflichtaufgabe der Wasserversorgung zum 01.01.2024 übernommen. Eine kurzfristige Übernahme der Wasserversorgung durch einen der beiden anderen in der Gemeinde tätigen Wasserversorger (Zweckverbände) ist nicht möglich. Zunächst muss der Zustand von Leitungsnetzen und Wassergewinnungsanlagen geprüft und rechtliche Vereinbarungen getroffen werden.

Solange dies andauert, hat die Gemeinde ein sinnvolle Zwischenlösung erreicht. Der Zweckverband ZV Mittlere Vils wird übergangsweise die technische Betriebsführung der vorhandenen technischen Anlagen des ehemaligen Vereins übernehmen. Diese Anlagen sollen gemäß des Protokolls der Mitgliederversammlung vom 14.12.2023 zukünftig in den Besitz der Gemeinde übergehen.

Trinkwasser ist keineswegs unendlich!
Für Menschen ist nur ca. 1 Prozent des weltweiten Süßwassers nutzbar.  Vergleicht man diese Zahl mit dem gesamten auf der Erde vorkommenden Wasser, dann entspricht das Trinkwasser einem Anteil von ca. 0,007 Prozent des irdischen Wassersvorkommens (Salz- und Süßwasser, Brackwasser etc.)

Das Trinkwasser entsteht durch vielfältige Filterprozesse. Es durchläuft viel verschiedene Erdschichten. In jeder dieser Schichten geschieht ein Reinigungs- bzw. Anreicherungsprozess. So kommen lebenswichtige Mineralien in gelöster Form ins Wasser.

Wasser bewegt sich in sogenannten „Grundwasserleitern“. Das sind Schichten, in denen sich die Flüssigkeit sammeln kann. Aus diesen Schichten (vereinfacht dargestellt) bedienen sich Brunnenbohrungen. Oder aber die wasserundurchlässigen Schichten (z.B. Lehm) stoßen irgendwo an die Oberfläche. Dort tritt das Grundwasser aus – es entstehen Quellen.

Die Gemeinde ist letztendlich für die Wasserversorgung verantwortlich. Denn die öffentliche Trinkwasserversorgung ist eine „kommunale Pflichtaufgabe der Daseinsvorsorge im eigenen Wirkungskreis“.

Da der private Verein auf seiner Mitgliederversammlung am 14.12.2023 keinen Vorstand gefunden hat, muss nun die Gemeinde die Wasserversorgung übernehmen. Bis eine rechtsverbindliche Lösung zwischen Verein, treuhänderisch tätiger GmbH, die die technischen Einrichtungen betreibt, und Gemeindeverwaltung gefunden ist, muss dennoch die Wasserversorgung sichergestellt sein.

Wasser unterliegt dem Gemeingebrauch

In diesem Sinne kann niemand von „meinem Wasser“ sprechen. Zum Inhalt des Eigentums im Sinn von Art. 14 Grundgesetz gehört das Wasser auf oder unter einem Grundstück nicht. Es ist durch das Wasserhaushaltsgesetz vom Grundeigentum und von den Rechten an ihm ‚abgekoppelt‘.

Die Gemeinden sind für die Versorgung mit Trinkwasser verantwortlich

Die Trinkwasserversorgung als eine Leistung der Daseinsvorsorge gehört nach Art. 57 der Bayerischen Gemeindeordnung zu den Pflichtaufgaben der Gemeinden und dies unabhängig von der jeweils vorliegenden Betriebsform (Regie-, Eigenbetrieb, Eigengesellschaft) oder auch einer evtl. erfolgten Privatisierung (Betreiber-, Beteiligungsmodell). Häufig haben sich Gemeinden hierzu in kommunalen Zweckverbänden zusammen geschlossen, um die Wasserversorgung gemeinschaftlich zu organisieren. (www.lfu.bayern.de)

Wasser als unentbehrliches und nicht ersetzbares Lebensmittel darf nicht gehandelt werden wie Strom oder Gas. Die Wasserversorgung soll als Pflichtaufgabe der Daseinsvorsorge in kommunaler Hand bleiben. Eine Beteiligung Privater bei der Durchführung der kommunalen Aufgabe Wasserversorgung kann sinnvoll sein, die Entscheidungshoheit aber soll in kommunaler Hand belassen werden. (www.stmuv.bayern.de)

Trinkwasser muss geschützt werden. Es  ist kein lokales, sondern ein regionales Gut.

Im Idealfall überwacht jedes Wasserversorgungsunternehmen nicht nur „sein“ Wasserschutzgebiet im Sinne der Eigenüberwachungsverordnung (EÜV), sondern ergreift entsprechende Initiativen für eine möglichst grundwasserschonende Nutzung „seines“ gesamten Trinkwasser-Einzugsgebietes im Sinne eines ganzheitlichen Einzugsgebiets-Managements. Dazu kann zum Beispiel gehören

  • die Aufklärung der Bevölkerung über das Herkunftsgebiet des Trinkwassers und die Empfindlichkeit dieses Naturprodukts
  • das kommunalpolitisch engagierte Eintreten für bessere Alternativen bei Planungen, die vermeidbare Risiken für den Trinkwasserschutz mit sich brächten
  • die umfassende Kooperation mit den Landwirten einschließlich wirksamer einzelbetrieblicher Beratung und freiwillige Bewirtschaftungsverträge mit fairen Prämien bis hin zur Umstellung auf ökologischen Landbau

Mehr dazu unter: https://www.lfu.bayern.de/umweltkommunal/wasserversorgung_grundwasserschutz/index.htm (Stand Nov. 2023)

Entscheidend für die Trinkwasserqualität ist das Management der Systeme.

Dafür tragen die Betreiber die Verantwortung – also Wasserversorger und Eigentümer von Gebäuden.  Deshalb müssen Hauseigentümer, Vermieter und andere Betreiber von Wasseranschlüssen, ihren Teil leisten, um das ganze System in einwandfreiem Zustand zu halten.

Die staatliche Überwachung erfolgt durch die Gesundheitsämter. Verantwortlich für Qualität sind Bundesländer und deren Behörden. Dies ist festgelegt in der Trinkwasserverordnung.

Wer muss für die Wassergewinnung und den Wasserverbrauch zahlen?

Für kommunale Wasserversorgungsunternehmen (WVU) gilt das Prinzip der Kostendeckung. Nur ein geringer Anteil der Kosten ist verbrauchabhängig (zum Beispiel Pumpkosten, Betriebsmittelkosten für die Wasseraufbereitung, etc.). Mehr als drei Viertel der Kosten sind Fixkosten.

Bei größeren Investitionen in die Wasserversorgungsanlage sind (nicht nur) kleinere Wasserversorgungsunternehmen darauf angewiesen, die hierfür anfallenden Kosten zumindest teilweise in Form von Herstellungs- oder Verbesserungsbeiträgen auf die Abnehmer umzulegen. Die Einnahmen aus der Wasserabgabe (Verbrauchs- und Grundgebühren) reichen dazu nicht aus. (www.lfu.bayern.de (Stand Nov.2023))

Wie können Investitionen gefördert werden?

Wirkungsvolle Sanierungsmaßnahmen verlängern die Nutzungsdauer der Anlagen zur Wassergewinnung erheblich und unterstützen die Entwicklung einer Kommune nachhaltig. Wird in den Erhalt dieser Anlagen planvoll investiert, fördert der Freistaat Bayern nach den Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2021) in Härtefällen.

Förderung in Härtefällen – Pro-Kopf-Belastung (PKB)

Was wird gefördert?

Der Freistaat Bayern fördert Vorhaben zur Sanierung von Anlagen der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung. Der Schwerpunkt der Förderung liegt dabei bei der Erneuerung und Renovierung von Kanälen und Leitungen.

Wer wird gefördert?

Zuwendungen können erhalten:

  • Gemeinden und Städte mit bis zu 20.000 Einwohnern, einschließlich deren Eigenbetriebe (mit 100 % kommunaler Beteiligung),
  • Kommunale Zusammenschlüsse, Zweckverbände,
  • Kommunalunternehmen nach Art. 89 GO und gemeinsame Kommunalunternehmen nach Art. 49 KommZG.

Wann setzt die Förderung ein?

Der Freistaat Bayern fördert in Härtefällen. Ein Härtefall liegt vor, wenn die sogenannte Pro-Kopf-Belastung (PKB) in einem Satzungsgebiet über einer der vorgegebenen Härtefallschwellen liegt. Verbundleitungen und Verbundkanäle sowie Sanierungs- und Strukturkonzepte werden unabhängig davon gefördert. Die Pro-Kopf-Belastung wird für ein Satzungsgebiet gemäß Anlage 2 RZWas 2021 berechnet. (www.stmuv.bayern.de (Stand Nov.2023))

Mit anderen Worten: private Unternehmen, Vereine etc. können staatlicherseits nicht gefördert werden.

1) Als Überganglösung zur Sicherstellung der Wasserversorgung für Mamming, Bachhausen und Benkhausen konnte eine technische Betriebsführung der Anlagen des Vereins mit dem Zweckverband Mittlere Vils vereinbart werden. Dies ist nötig, da die Gemeindeverwaltung nicht über geeignetes Fachpersonal verfügt. In wieweit die Gemeinde schließlich die technischen Einrichtungen übernehmen kann, ist noch nicht geklärt. Hierzu sind verschiedenste Verträge zwischen Verein und Gemeinde notwendig.

2) Als Grundlage einer gemeindlichen Wasserversorgung benötigt die Gemeinde zwei wichtige Satzungen: Die Wasserabgabensatzung (WAS) sowie eine Beitrags- und Gebührensatzung (BGS).

Im ersten Schritt hat die Gemeinde am 19.12.2023 eine WAS erlassen. Sie ist zum 01.01.2024 in Kraft getreten. Die WAS regelt die rechtliche und technische Ausgestaltung der Geschäftsbeziehung zwischen Gemeinde und Anschlussnehmern. Sie finden die WAS im Wortlaut hier

 

Eine BSG ist derzeit in Planung. Jedoch kann im Grunde keine Erhebung von Herstellungsbeiträgen und Wassergebühren erfolgen, solange nicht sicher ist, in welcher Weise die technischen Anlagen (besonders die Brunnen) weiterbetrieben werden können. Die Sanierung der Brunnen steht an und es ist noch nicht entschieden, ob alle drei Brunnen weitergenutzt werden können. Daher kann der Investitionsaufwand zum jetzigen Zeitpunkt nicht bestimmt werden. Daher muss erst die Übernahme der technischen Einrichtungen vom Verein geklärt sein bevor eine BGS erstellt werden kann. Die Gemeinde wird alles daran setzen, diesen Schwebezustand baldmöglichst zu beenden

Pro Jahr fördern die drei Brunnen im Einzugsgebiet der drei Orte 180.100 Kubikmeter Wasser. Davon nimmt die Industrie rund 47 Prozent ab. 53 Prozent der Förderung gehen an private Abnehmer. Seit der Notverbund mit dem Zweckverband Wasserversorgung Mittlere Vils besteht, kauft die Wasserversorgung Mamming jährlich 4117 Kubikmeter Wasser von dort zu.

Das bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz weist auf seiner Website auf die besondere Bedeutung der Grundwasserförderung hin:

Beim Grundwasser kommt es auf Weitsicht an, denn Grundwasser hat ein sehr langes Gedächtnis.  Unseren Kindern und noch ihren Urenkeln zuliebe stehen wir aktiv zu unseren Leiltlinien für einen nachhaltigen Grundwasserschutz:

  • Grundwasser ist sparsam zu nutzen und darf nur in dem Umfang entnommen werden, wie es von Natur aus neu gebildet wird
  • Grundwasser ist flächendeckend vor nachteiligen menschlichen Einflüssen zu schützen
  • Verunreinigtes Grundwasser darf nicht weiter belastet werden
  • Vorhandene Grundwasserschäden und Altlasten sind zu sanieren
  • Diffuse (flächenhafte) Stoffeinträge aus der Fläche und der Luft (Verkehr, Landwirtschaft, Haushalt und Industrie) müssen vermieden bzw. vermindert werden
  • Rohstoffabbau (z.B. Kies, Ton, Industrieminerale) darf nur grundwasserverträglich erfolgen
  • Tiefengrundwasser muss vorrangig geschützt und darf nur in Ausnahmefällen genutzt werden.

Grundwasserschutz bedeutet, einen Schaden erst gar nicht eintreten zu lassen. Deshalb liegt in der Vorsorge ein Schwerpunkt der wasserwirtschaftlichen Aufgaben. Um dieses Ziel zu erreichen, ist im Wasserhaushaltsgesetz des Bundes verankert, dass Grundwasser flächendeckend zu schützen ist und dass bei Benutzungen des Grundwassers der strenge Besorgnisgrundsatz gilt. Das bedeutet, dass eine Benutzung des Grundwassers, gleich welcher Art, schon dann nicht mehr zulässig ist, wenn eine bleibende, nicht nur geringfügige nachteilige Veränderung nicht mehr mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann.  (www.stmuv.bayern.de (Stand Nov.2023))

Diese Grafik zeigt, wie generell die Wassergewinnung aus Grundwasserschichten vorgenommen wird. (Grafik: SVGW-Fachverband für Wasser, Gas und Wärme (Schweiz))

Ein Pumpbrunnen greift bis in die Tiefe des Grundwasserspiegels ein. Zunächst wird ein Filterrohr gesetzt, indem die Pumpe angebracht ist. Sie saugt das einströmende Wasser des Filterrohrs an. Der Pumpenmotor und bringt es zur Oberfläche. Dabei verläuft das Wasserrohr oberhalb des Filterrohrs durch den Brunnenschacht.

Vom Punkt der Gewinnung wird das Wasser in einen Hochbehälter gepumpt, der am höchsten gelegenen Ort des Versorgungsgebietes steht. In der Regel verfügt der Hochbehälter über zwei Kammern, um bei einem möglichen Pumpenausfall, dennoch weiterhin genügend Trinkwasser abgeben zu können.

Vom Hochbehälter wird das Rohrleitungsnetz gespeist. Aufgrund des natürlichen Gefälles, läuft jetzt das Wasser zu allen Abnahmestellen im Versorgungsgebiet. Vor das Rohrleitungsnetz ist innerhalb des Hochbehälters noch ein zusätzlicher Filter gesetzt. Außerdem verfügt der Hochbehälter über einen Absperrmechanismus, der für den Notfall oder bei Untersuchungen am Wassernetz gebraucht wird.

Alle Technik rund um die Wassergewinnung ist besonders zu pflegen und regelmäßig zu prüfen, denn schadhafte Technik kann zur Verunreinigung des Grundwassers führen.

Drei Brunnen fördern das Wasser für das Einzugsgebiet Mamming,  Bachhausen und Benkhausen.

  • Brunnen 1 wurde 1980 gebohrt und ist seither in Betrieb.
  • Brunnen 2 entstand 13 Jahre später: 1993
  • Brunnen 3 wird seit 2009 betrieben.

Bei der Untersuchung der Brunnen  1 und 2 wurde dringender Sanierungsbedarf festgestellt. Die Untersuchung des 3. Brunnens steht noch aus.

Um diese Brunnen betreiben zu können, hat die Wasserversorgung Mamming – die selbst nicht rechtsfähig ist – eine GmbH gegründet, die den Ankauf der Grundstücke und die Brunnenbohrungen realisiert hat. Diese Gesellschaft ist zu 100 Prozent abhängig von den Entscheidungen der Wasserversorgung Mamming.

Im Bereich der Wasserversorgung Mamming gibt es 22,8 km  Rohrnetz im Versorgungsgebiet. Derzeit nehmen 578  Stellen in Mamming, Bachhausen und Benkhausen das Wasser ab. Insgesamt werden rund 2000 Einwohner damit versorgt.

Im Regelfall gibt es einen Unterschied zwischen der Wassermenge, die in das Rohrleitungsnetz gespeist wird und der Wassermenge, die tatsächlich in den Haushalten und bei den Abnehmern ankommt bzw. dort abgerechnet wird.

Im Durchschnitt gehen in Bayern rund 10,3 %  (2019) des Wassers „verloren“. Wenn dieser Schnitt übertroffen wird, ist es nötig, nach Ursachen zu forschen. Im Leitungsnetz von Mamming sind 2023 13 % des Wassers verloren gegangen. Das sind immerhin 23.413 Kubikmeter.

Doch woran liegt das? Wieviel Wasser geht durch Rohrspülungen oder Abnahme an Hydranten verloren? Gibt es irgendwo ein größeres Leck oder sickert Wasser durch kleinste Risse an vielen Stellen der Rohrleitung? Das muss jetzt untersucht werden.

Zum Vergleich mit dem nun folgenden Video: In Mamming sind etwa ein Drittel der Leitungen älter als 40 Jahre. Fast 5 km Rohrleitung sind älter als 30 Jahre. Und bei ca. einem Drittel des Leitungsnetzes, ist das Baujahr momentan nicht bekannt. Deshalb wird derzeit eine aufwändige Datenerhebung dazu durchgeführt.

Video zu Trinkwasserleitungen

Dies ist ein Video, das das Bayerische Landesamt für Umwelt 2019 veröffentlicht hat. Es führt direkt hinein in die Rohre und zeigt, wie das Trinkwasser in den heimischen Wasserhahn kommt. Vielen Dank, dass wir es teilen dürfen.

https://www.schaudrauf.bayern.de/uploads/videos/Kampagne_Trinkwasser_2019.mp4

Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz regelt die Normen und Anforderungen an:

  • die Beschaffenheit des Trinkwassers (chemische und mikrobiologische Anforderungen)
  • die Aufbereitung und Desinfektion (samt deren Verfahren)
  • die Pflichten des Wasserversorgers (Untersuchungen und Anzeigepflichten; Verfahren und Untersuchungsstellen)
  • die Überwachung durch das Gesundheitsamt u.v.m

Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/avbwasserv/index.html (Stand Mai 2021)

Aufgabe des Umweltbundesamtes ist es,

  • die wissenschaftlichen Grundlagen und Maßstäbe für eine sichere Trinkwasserversorgung stets aktuell zu halten und weiterzuentwickeln.
  • gesundheitliche Risiken zu bewerten, die mit der Gewinnung, Aufbereitung und Verteilung des Trinkwassers einhergehen können.
  • Konzepte zu entwickeln, wie solche Risiken zu vermeiden und nötigenfalls zu beherrschen sind.

Quelle: https://www.umweltbundesamt.de/themen/wasser/trinkwasser (Stand Mai 2021)

Die Gemeinde

regelt die Art der Wassergewinnung, die Art der Verteilung und die Vorschriften für den Bezug des Wassers sowie den Wasserpreis. Dazu erlässt sie Satzungen bezüglich der Beiträge und Gebühren.

Das Wasserhaushaltsgesetz

beinhaltet die Bewirtschaftung des Grundwassers und stellt u.a. Regeln für die öffentliche Wasserversorgung auf.

  1. Die der Allgemeinheit dienende Wasserversorgung (öffentliche Wasserversorgung) ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge.
  2. Der Wasserbedarf der öffentlichen Wasserversorgung ist vorrangig aus ortsnahen Wasservorkommen zu decken, soweit überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit dem nicht entgegenstehen. Der Bedarf darf insbesondere dann mit Wasser aus ortsfernen Wasservorkommen gedeckt werden, wenn eine Versorgung aus ortsnahen Wasservorkommen nicht in ausreichender Menge oder Güte oder nicht mit vertretbarem Aufwand sichergestellt werden kann.
  3. Die Träger der öffentlichen Wasserversorgung wirken auf einen sorgsamen Umgang mit Wasser hin. Sie halten insbesondere die Wasserverluste in ihren Einrichtungen gering und informieren die Endverbraucher über Maßnahmen zur Einsparung von Wasser unter Beachtung der hygienischen Anforderungen.
  4. Wassergewinnungsanlagen dürfen nur nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, unterhalten und betrieben werden.
  5. Durch Rechtsverordnung der Landesregierung oder durch Entscheidung der zuständigen Behörde können Träger der öffentlichen Wasserversorgung verpflichtet werden, auf ihre Kosten die Beschaffenheit des für Zwecke der öffentlichen Wasserversorgung gewonnenen oder gewinnbaren Wassers zu untersuchen oder durch eine von ihr bestimmte Stelle untersuchen zu lassen. Insbesondere können Art, Umfang und Häufigkeit der Untersuchungen sowie die Übermittlung der Untersuchungsergebnisse näher geregelt werden. Die Landesregierung kann die Ermächtigung nach Satz 1 durch Rechtsverordnung auf andere Landesbehörden übertragen.

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/BJNR258510009.html (Stand Juni 2021)

Das Umweltbundesamt informiert

Trinkwasser ist ein Naturprodukt. Fast 70 Prozent davon werden aus Grund- und Quellwasser gewonnen. See-, Talsperren- oder Flusswasser wird zu etwa 13 Prozent direkt genutzt. 17 Prozent des Trinkwassers stammen ursprünglich von Oberflächenwasser, das aber durch eine Bodenpassage oder Uferfiltration beinahe Grundwasserqualität besitzt.

Der Geschmack des Trinkwassers basiert auf Mineralien, die im Wasser gelöst sind. Je nach Gegend schmeckt es anders. Trinkwasser soll farblos, klar, kühl sowie geruchlich und geschmacklich einwandfrei sein. Die Trinkwasserverordnung setzt Qualitätsmaßstäbe. Zusätzlich gibt es verschiede Leitlinien, rechtliche Grundlagen, Empfehlungen und Regelwerke.

An die Qualität des Trinkwassers stellen wir hohe Anforderungen: Da Krankheitserreger, wenn sie ins Trinkwassernetz gelangen würden, rasch viele Menschen erreichen und infizieren könnten, muss dieses Risiko sehr gering gehalten werden. Deshalb gilt es, „Fremdstoffe“ aus dem Trinkwasser herauszuhalten…“ (Umweltbundesamt)

Die Technik für Wassergewinnung, Aufbereitung und Verteilung muss über Schmutzsperren gegen Verunreinigungen verfügen. So gelingt es, dass das Trinkwasser sauber bleibt und nur minimal – oder gar nicht – „aufbereitet“ werden muss. Entsprechend hoch sind die Anforderungen an die Verteilungssysteme. Sie sollen verhindern, dass Substanzen aus Werkstoffen oder Legionellen-Befall die Wasserqualität einschränkt. Entscheidend für die Trinkwasserqualität ist daher das Management der Systeme. Dafür tragen die Betreiber die Verantwortung – also Wasserversorger und Eigentümer. Die staatliche Überwachung erfolgt durch die Gesundheitsämter in der Verantwortung der Länder und Gemeinden.

Ausführliches dazu unter: https://www.umweltbundesamt.de/themen/wasser/trinkwasser (Stand Mai 2021)